Nachhaltigkeit fördern: Die Gemeindebücherei Steinkirchen startet mit einer Bibliothek der Dinge

Am Donnerstag, den 14.12.23 feiern wir die Eröffnung unserer Bibliothek der Dinge. Dieses innovative Angebot ermöglicht es nicht nur Bücher und andere Medien, sondern auch eine Vielzahl von Gegenständen für den persönlichen Gebrauch auszuleihen. Statt Gegenstände zu kaufen, die nur selten gebraucht oder vor der eigenen Anschaffung erst einmal ausprobiert werden wollen, können sich Benutzer*innen der Gemeindebücherei zukünftig technische Geräte, Werkzeuge, aber auch Sport- und Spielgeräte einfach ausleihen und somit ihre Umweltbelastung reduzieren.

Das Konzept zielt darauf ab, den Zugang zu Ressourcen zu demokratisieren, den Ressourcenverbrauch zu minimieren und eine nachhaltigere Lebensweise zu fördern.

„Wir sind sehr dankbar über das Engagement der Sparkasse Stade Altes Land, die dieses Projekt möglich gemacht hat.“, sagt Petra Abel, Leiterin der Gemeindebücherei. „Wir sind überzeugt, dass die Bibliothek der Dinge einen positiven Einfluss auf unsere Gemeinschaft haben wird, indem sie nicht nur den Zugang zu Ressourcen erleichtert, sondern auch die Verantwortung jedes Einzelnen für die Umwelt stärkt“.

Die Sammlung der Bibliothek umfasst eine breite Palette von Gegenständen, darunter eine Nähmaschine, verschiedene Stempelsets, Akku-Bohrhammer, Bollerwagen, Kofferwaage, Buttonmaschine, Beebot, Glücksrad, Toniebox und vieles mehr. Alle Gegenstände sind im Online-Katalog der Gemeindebücherei verzeichnet.

 

Neue Benutzungsordnung für die Bibliothek der Dinge:

Mit der Eröffnung der Bibliothek der Dinge wird auch eine neue Benutzungsordnung eingeführt, um einen reibungslosen Ablauf zu gewährleisten. Die vollständige Benutzungsordnung ist auf der Homepage einzusehen (https://www.buecherei-steinkirchen.de/satzungen/ ).

Für die Nutzung der „Bibliothek der Dinge“ gelten folgende Punkte:

  1. a) Es ist ein gültiger Bibliotheksausweis der Gemeindebücherei vorzulegen.
  2. b) Das Mindestalter für die Ausleihe ist die Vollendung des 18. Lebensjahres. Die unter § 3 Abs. 3 genannten Institutionen können die Bibliothek der Dinge ebenfalls nutzen.
  3. c) Die Leihfrist beträgt eine Woche mit der Möglichkeit der zweimaligen

Verlängerung, wenn sie nicht von anderen Nutzern vorbestellt sind.

  1. d) Bei der Ausleihe von Gegenständen mit einem Wert von über 100 € ist eine Kaution in Höhe von 20 € zu hinterlegen.
  2. e) Das Formular „Haftungsausschluss“ der Gemeindebücherei ist zu unterschreiben.
  3. f) Alle Gegenstände sind ordnungsgemäß, pfleglich und zweckgerichtet zu

benutzen. Die Nutzer sind weiterhin verpflichtet, die Bedienungs- und

Sicherheitshinweise der Dinge einzuhalten, sowie die Risiken zu beachten und ihr Verhalten darauf abzustimmen.

  1. g) Alle Gegenstände sind vor der Abgabe auf Sauberkeit und Funktion zu testen.
  2. h) Die Gemeindebücherei Steinkirchen behält sich vor, die Annahme zu verweigern, sollten die Gegenstände verschmutzt, defekt o.ä. zur Abgabe gebracht werden.
  3. i) Die Rücknahme erfolgt ausschließlich über die Ausleihtheke während der Öffnungszeiten. Eine Rückgabe über den Rückgabekasten ist nicht möglich.